Verordnung Land Steiermark

Das Zurückdrängen von invasiven gebietsfremden Arten ist am erfolgversprechendsten, solange sich die Arten noch in einem frühen Stadium der Ausbreitung befinden.

Die in der Steiermark vorkommenden invasiven gebietsfremden Säugetiere und Vögel (Steckbriefe) befinden sich noch in einem solchen "frühen Stadium", weshalb das Management dieser Arten nicht dem Zufall überlassen werden soll, sondern es eine Verpflichtung zur Entnahme aus der Natur gibt. Diese Verpflichtung ist in Form einer Verordnung (VO) geregelt.

An dieser Stelle finden Sie die  Verordnung mit dem dazugehörigen  Erläuterungstext.

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